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Kann ein bisher noch mit Bestandsschutz betriebener Lastenaufzug ohne Fahrkorbtür auch weiterhin betrieben werden, ohne bauliche Maßnahmen vorzunehmen?

Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen. Das bedeutet, dass hier eine organisatorische Regel, die die Benutzung des Lastenaufzugs durch nicht unterwiesene Personen ausschließen soll, nicht ausreicht. Es muss eine technische Maßnahme, z. B. durch den Einbau von Fahrkorbtüren, verwirklicht werden. Nur wenn sich der Einbau von Fahrkorbtüren technisch nicht realisieren lässt, oder die Nutzung ...

Stand: 24.05.2017

Dialog: 29353

Zeitlich befristete Verwendung eines Bauaufzuges.

Bei Bauaufzügen handelt es sich um Maschinen, die der Maschinenrichtlinie unterliegen. Der Oberbegriff ist Güteraufzug. Dabei ist zu unterscheiden, dass die Maschinenrichtlinie nur dann anwendbar ist, wenn eine Personenbeförderung sicher ausgeschlossen ist. Wird eine Personenbeförderung durchgeführt, gilt die Betriebssicherheitsverordnung. Güteraufzüge, die nach Maschinenrichtlinie gebaut sind, si ...

Stand: 27.01.2017

Dialog: 6663