Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

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Zeitlich befristete Verwendung eines Bauaufzuges.

sind, sind mit einem CE-Zeichen versehen und können im Prinzip überall bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Dabei ist zu beachten: Den Unternehmer trifft die Organisationsverantwortung. D.h. der Unternehmer hat nach sachkundiger Beratung eine Abwägung zu treffen, die u.a. die folgenden Punkte berücksichtigt. - Ist die kurzzeitige Nutzung der Empore erforderlich oder gibt es andere Möglichkeiten zur Lagerung? (kurzzeitig ...

Stand: 27.01.2017

Dialog: 6663

Muss in einem Aufzug (aus den 1990er-Jahren) ein Rauchabzugssystem nachgerüstet werden, oder greift hier der Bestandschutz?

Schutzmaßnahmen festzulegen, die dem Stand der Technik für die Verwendung entsprechen müssen.Darüber hinaus sind hier auch die Anforderungen zu beachten, die sich aus dem Baurecht hinsichtlich des Brandschutzes ergeben. Hierzu bieten wir keine Beratung an. Eine entsprechende Anfrage richten Sie bitte direkt an die zuständige Baubehörde. ...

Stand: 22.04.2021

Dialog: 43269

Ist ein „Behindertenaufzug“ ab einer Hubhöhe von 3 m prüfpflichtig?

oder durch die Beschäftigte gefährdet werden können.Nähere Auskünfte dazu kann die für den Betriebsort der Aufzugsanlage zuständige Behörde geben. In NRW sind dies die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen.Neben den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben können sich weitere Anforderungen aus dem Baurecht der Länder (Landesbauordnungen) ergeben. Wir bitten um Verständnis, dass KomNet hier keine Beratung anbietet ...

Stand: 10.08.2021

Dialog: 43531