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Gibt es formelle Verfahren bzw. Anforderungen bei einer Stilllegung von Aufzügen?

der Stillsetzung nicht mit der Prüfung beauftragt werden, so ist diese gemäß der Verordnung über die Akkreditierung und Benennung zugelassener Überwachungsstellen - ZÜSV NRW - dazu verpflichtet, die zuständige Behörde über die nicht durchgeführte Prüfung in Kenntnis zu setzen.Prüfungen an Aufzugsanlagen im Sinne der Richtlinie 2014/33/EU, Maschinen im Sinne des Anhangs IV Ziffer 17 der Richtlinie 2006/42/EG ...

Stand: 12.01.2024

Dialog: 24519

Ist ein „Behindertenaufzug“ ab einer Hubhöhe von 3 m prüfpflichtig?

oder durch die Beschäftigte gefährdet werden können.Nähere Auskünfte dazu kann die für den Betriebsort der Aufzugsanlage zuständige Behörde geben. In NRW sind dies die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen.Neben den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben können sich weitere Anforderungen aus dem Baurecht der Länder (Landesbauordnungen) ergeben. Wir bitten um Verständnis, dass KomNet hier keine Beratung anbietet ...

Stand: 10.08.2021

Dialog: 43531