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Fällt die beschriebene Rohrleitung für Stickstoff unter die Druckgeräterichtlinie und muss geprüft werden?

Aufgrund der vorgetragenen Parameter (Rohr: Ø33,7x2,0, Transportmedium: Stickstoff, Druck: 30,0 bar) fällt das Druckgerät unter Art.3 Abs.3 der DGRL und ist somit keine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Das Druckgerät muss jedoch in Übereinstimmung mit der geltenden Ingenieurpraxis ausgelegt und hergestellt werden.Hinsichtlich des Punktes Prüfung ...

Stand: 28.05.2019

Dialog: 42735

Gibt es eine Vorschrift, ob oder wie oft die fest installierten Druckluft- oder Gasleitungen im Gebäude geprüft werden müssen und wie sieht der Prüfumfang aus?

Die Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dementsprechend unterliegen sie den dortigen Prüfbestimmungen. Gemäß § 14 Absatz 2 BetrSichV sind Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, vom Arbeitgeber wiederkehrend durch eine zur Prüfu ...

Stand: 28.04.2022

Dialog: 43668

Darf ein Molch in einer Molchleitung mit Druckluft betrieben werden, wenn durch diese Leitungen auch brennbare Medien gefördert werden?

von Druckluft gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen können, sodass dann Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Eine derartige Maßnahme kann sein, dass als Treibmittel nicht Druckluft, sondern ein Inertgas (z. B. Stickstoff) eingesetzt wird. Nicht stabilisiertes Styrol kann mit dem Sauerstoff der Luft ein Peroxid bilden, das bei geringer Erwärmung explodieren kann. Styrol und Aceton ...

Stand: 16.01.2015

Dialog: 4690