Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Was hat sich hinsichtlich der Prüfung von Schlauchleitungen durch die neue Betriebssicherheitsverordnung geändert?

Schlauchleitungen werden weder in der alten noch in der neuen Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- explizit angesprochen. Bei Schlauchleitungen handelt es sich um Leitungen, die gemäß Artikel 2 Nr. 3 der RICHTLINIE 2014/68/EU unter dem Oberbegriff "Rohrleitungen" zur Durchleitung von Fluiden einzustufen sind. Sie können Arbeitsmittel und/oder auch Teil einer überwachungsbedürftigen Anlage ...

Stand: 24.07.2015

Dialog: 24377

Müssen Rohrleitungen für Natronlauge, Salzsäure, Chlorlauge und Natriumbisulfit regelmäßig überprüft werden?

für überwachungsbedürftige Anlagen" i. V. m. der Richtlinie 97/23/EG (Druckgeräterichtlinie - DRGL), sofern Artikel 1 (2) Ziff. 2.1.2. DGRL die "Rohrleitungen" zur Durchleitung von Fluiden bestimmte Leitungsbauteile sind, die für den Einbau in ein Drucksystem miteinander verbunden sind. Diese müssen dann gemäß Artikel 3 DGRL die in Anhang I der DGRL genannten grundlegenden Anforderungen erfüllen.Deren Einstufung ...

Stand: 13.02.2019

Dialog: 23083