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Die Gasleitungen werden mit den Gefahrenpiktogrammen der entsprechenden Stoffe gekennzeichnet (z. B. GHS02, GHS05). Müssen diese Leitungen darüber hinaus mit dem Gefahrenpiktogramm GHS04 "Gasflasche" gekennzeichnet werden?

sowie Wanddurchbrüche. Die Kennzeichnung kann durch Angabe der Fließrichtung ergänzt werden.(3) Auf die Verwendung des Piktogramms GHS04 „Gasflasche“ sollte verzichtet werden.(4) Die Kennzeichnung der Durchflussstoffe kann zusätzlich farblich differenziert werden, z.B. durch Verwendung unterschiedlicher Farben der Schilder, Etiketten oder der Leitung selbst (siehe Anhang 3).(5) Kennzeichnungspflichten nach anderen ...

Stand: 28.03.2019

Dialog: 42646

Wird ein Spritzschutz an Flanschverbindungen gefordert, wenn durch die Rohrleitungen Gefahrstoffe gepumpt werden?

Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich) zu berücksichtigen.Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 509 „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter“ sehen unter Nr. 11.1.4 Abs. 5 beispielsweise für akut toxische Flüssigkeiten der Kategorie 1 oder 2 (GHS-Einstufung) in Bereichen mit störungsbedingten Leckagen ...

Stand: 27.06.2023

Dialog: 43782