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Was hat sich hinsichtlich der Prüfung von Schlauchleitungen durch die neue Betriebssicherheitsverordnung geändert?

Schlauchleitungen werden weder in der alten noch in der neuen Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- explizit angesprochen. Bei Schlauchleitungen handelt es sich um Leitungen, die gemäß Artikel 2 Nr. 3 der RICHTLINIE 2014/68/EU unter dem Oberbegriff "Rohrleitungen" zur Durchleitung von Fluiden einzustufen sind. Sie können Arbeitsmittel und/oder auch Teil einer überwachungsbedürftigen Anlage ...

Stand: 24.07.2015

Dialog: 24377

Müssen Rohrleitungen für Natronlauge, Salzsäure, Chlorlauge und Natriumbisulfit regelmäßig überprüft werden?

und Prüfintervalle ergeben sich aus Artikel 3 (1) Ziff. 1.3 i. V. m. Artikel 9 und Anhang II der DGRL (demnächst RL 2014/68/EU; vollständigen Anwendung der RL: ab 19. Juli 2016) i. V. m. § 15 BetrSichV.Zusammenfassend kann festgehalten werden, in Abhängigkeit von der Nennweite (DN), dem Betriebsüberdruck (PS) und dem Medium müssen diese Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle - ZÜS ...

Stand: 13.02.2019

Dialog: 23083