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Wie sind die Prüffristen und Prüfinhalte (äußere, innere und Festigkeitsprüfungen) für Rohrleitungen der Druckluftverteilung in einer Produktionshalle?

Der Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen. Rohrleitungen für Druckluft sind jedoch keine überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der BetrSichV. Daher werden im Anhang 2 für sie auch keine Höchstfristen für Prüfungen angegeben.Erläuterung: Nach § 2 Abs. 30 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sind Leitungen unter innerem ...

Stand: 05.06.2021

Dialog: 43540

Darf ein Molch in einer Molchleitung mit Druckluft betrieben werden, wenn durch diese Leitungen auch brennbare Medien gefördert werden?

von Druckluft gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen können, sodass dann Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Eine derartige Maßnahme kann sein, dass als Treibmittel nicht Druckluft, sondern ein Inertgas (z. B. Stickstoff) eingesetzt wird. Nicht stabilisiertes Styrol kann mit dem Sauerstoff der Luft ein Peroxid bilden, das bei geringer Erwärmung explodieren kann. Styrol und Aceton ...

Stand: 16.01.2015

Dialog: 4690

Muss auf Druckluftleitungen angegeben werden wieviel Bar Druckluft vorhanden ist?

Eine Verpflichtung, bei Druckluftleitungen den vorhandenen Druck (bar) auf der Leitung anzugeben, besteht nach den vom Arbeitsschutz zu vertretenen Vorschriften nicht. Dieses kann jedoch sinnvoll sein, wenn in einem Betrieb zwei oder mehr unterschiedliche Druckluftnetze betrieben werden.Grundsätzlich hat der Unternehmer gemäß der von ihm nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und zugehöriger Veror ...

Stand: 26.02.2020

Dialog: 43068

Gibt es eine Vorschrift, ob oder wie oft die fest installierten Druckluft- oder Gasleitungen im Gebäude geprüft werden müssen und wie sieht der Prüfumfang aus?

Die Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dementsprechend unterliegen sie den dortigen Prüfbestimmungen. Gemäß § 14 Absatz 2 BetrSichV sind Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, vom Arbeitgeber wiederkehrend durch eine zur Prüfu ...

Stand: 28.04.2022

Dialog: 43668