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Wie sind die Prüffristen und Prüfinhalte (äußere, innere und Festigkeitsprüfungen) für Rohrleitungen der Druckluftverteilung in einer Produktionshalle?

Überdruck für brennbare, ätzende oder giftige Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten überwachungsbedürftige Anlagen. Leitungen für Druckluft (Fluidgruppe 2) gehören nicht dazu. Da sich die BetrSichV in § 2 Abs. 13 auf diese Begriffsbestimmung im ProdSG bezieht, sind Rohrleitungen für Druckluft auch keine überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der BetrSichV.Für Prüfungen an nicht überwachungsbedürftigen ...

Stand: 05.06.2021

Dialog: 43540

Müssen Rohrleitungen für Natronlauge, Salzsäure, Chlorlauge und Natriumbisulfit regelmäßig überprüft werden?

sowie die Einhaltung des sicheren Betriebs zu gewährleisten.Bezüglich der Prüfnachweise wird auf § 17 BetrSichV verwiesen.Für Leitungen, deren Nennweite (DN) größer als 25 ist und die unter innerem Überdruck (PS) von mehr als 0,5 bar entzündliche, leichtentzündliche, hochentzündliche, giftige oder ätzende Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten führen, gilt der Abschnitt III der BetrSichV „Besondere Vorschriften ...

Stand: 13.02.2019

Dialog: 23083