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Die Gasleitungen werden mit den Gefahrenpiktogrammen der entsprechenden Stoffe gekennzeichnet (z. B. GHS02, GHS05). Müssen diese Leitungen darüber hinaus mit dem Gefahrenpiktogramm GHS04 "Gasflasche" gekennzeichnet werden?

In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter dem Punkt 4.5.3 zu der Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen in Rohrleitungen folgendes nachzulesen:"(1) Nicht erdverlegte Rohrleitungen, in denen gefährliche Stoffe und Gemische von einer Anlage zu einer anderen, oder auf einem Werksgelände von einem Betriebsgebäude zu einem anderen befördert ...

Stand: 28.03.2019

Dialog: 42646

Reicht für Rohrleitungen in Laboratorien eine farbliche Kennzeichnung unter Angabe des Inhaltsstoffes aus?

Im Interesse der Sicherheit, einer wirksamen Brandbekämpfung und der sachgerechten Instandsetzung ist eine deutliche Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff unerlässlich.Diesem Sicherheitsgedanken trägt auch § 8 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - Rechnung, indem er bestimmt, dass der Arbeitgeber unter anderem sicherzustellen hat, dass Apparaturen und Rohrleitungen ...

Stand: 28.05.2019

Dialog: 22723

Muss auf Druckluftleitungen angegeben werden wieviel Bar Druckluft vorhanden ist?

Verordnungen durchzuführender Gefährdungsbeurteilung festzulegen, dass z. B. Leitungen eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sind, wenn durch Inhalt, Temperatur oder durch Verwechseln Gefahren entstehen können.So sind Rohrleitungen gemäß ASR 1.3 Nr. 7 i. V. m TRGS 201 sowie DIN 2403 entsprechend des Durchflussmediums deutlich zu kennzeichnen, wobei eine eindeutige Kennzeichnung auch die sachgerechte ...

Stand: 26.02.2020

Dialog: 43068

Was hat sich hinsichtlich der Prüfung von Schlauchleitungen durch die neue Betriebssicherheitsverordnung geändert?

Schlauchleitungen werden weder in der alten noch in der neuen Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- explizit angesprochen. Bei Schlauchleitungen handelt es sich um Leitungen, die gemäß Artikel 2 Nr. 3 der RICHTLINIE 2014/68/EU unter dem Oberbegriff "Rohrleitungen" zur Durchleitung von Fluiden einzustufen sind. Sie können Arbeitsmittel und/oder auch Teil einer überwachungsbedürftigen Anlage ...

Stand: 24.07.2015

Dialog: 24377