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Wie sind die Prüffristen und Prüfinhalte (äußere, innere und Festigkeitsprüfungen) für Rohrleitungen der Druckluftverteilung in einer Produktionshalle?

Überdruck für brennbare, ätzende oder giftige Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten überwachungsbedürftige Anlagen. Leitungen für Druckluft (Fluidgruppe 2) gehören nicht dazu. Da sich die BetrSichV in § 2 Abs. 13 auf diese Begriffsbestimmung im ProdSG bezieht, sind Rohrleitungen für Druckluft auch keine überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der BetrSichV.Für Prüfungen an nicht überwachungsbedürftigen ...

Stand: 05.06.2021

Dialog: 43540

Ist bei der Prüfung von Rohrleitungen der Reinigungs-/Instandsetzungsfall hinsichtlich Fluidgruppe und Druck zu berücksichtigen?

Nach § 2 Abs. 13 BetrSichV handelt es sich um eine überwachungsbedürftige Anlage, wenn sie in Anhang 2 genannt wird oder nach § 18 Absatz 1 erlaubnispflichtig ist. Von einer erlaubnispflichtigen Anlage wird bei der Beantwortung der Frage nicht ausgegangen. In Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 Buchstabe d sind jedoch Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck für bestimmte Gase, Dämpfe ...

Stand: 27.11.2023

Dialog: 43856