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Handelt es sich bei einem großen Gas-LKW, der auf einer angemieteten Betriebsfläche kleinere Gas-LKWs befüllt, nach BetrSichV Anhang 2, Abschnitt 4 Nr. 2.1 c) um eine Abfüllanlage?

Bei den von Ihnen genannten Informationen setzen wir voraus, dass das Gas nicht als Treib- oder Brennstoff der zu befüllenden LKW`s eingesetzt wird. Bei der von Ihnen beschriebenen Sachlage handelt es sich grundsätzlich um eine Füllanlage im Sinne Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 Buchstabe c, bb der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV, wenn dabei verdichtete, verflüssigte oder unter Druck ...

Stand: 21.09.2015

Dialog: 24809

Muss für den Bereich, in dem der ortsveränderliche Behälter befüllt wird, eine Explosionsschutzzone ermittelt werden?

Ja, sofern es sich um Kraftstoffe handelt, die explosionsfähige Gemische bilden können (z. B. Ottokraftstoff).Im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber insbesondere zu ermitteln, ob die Stoffe, Gemische und Erzeugnisse auf Grund ihrer Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet ...

Stand: 24.11.2021

Dialog: 43600