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Muss für eine bestehende Betriebstankstelle für LPG aus dem Jahr 2014 eine Erlaubnis nach alter BetrSichV oder jetziger BetrSichV vorliegen bzw. nachträglich beantragt werden?

In der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (2015) sind die Übergangsvorschriften in § 24 geregelt. Der Weiterbetrieb einer erlaubnisbedürftigen Anlage (hier: Betriebstankstelle für LPG) , die vor dem 1. Juni 2015 befugt errichtet und verwendet wurde, ist demnach zulässig. Eine nach "alter" BetrSichV erteilte Erlaubnis gilt unverändert weiter. Erst bei einer Änderung ...

Stand: 11.07.2017

Dialog: 29740

Fragen zu einer bestehenden Betankungsanlage, auf deren Gelände ein externes Unternehmen zusätzlich eine Gasfüllanlage errichten will

genannten Maßnahmen einschließlich der Prüfungen nach Anhang 2, Abschnitt 3 und 4 BetrSichV sicher betrieben werden kann. Seit dem in Kraft treten der neue Betriebssicherheitsverordnung ist der Weiterbetrieb einer unveränderten erlaubnisbedürftigen Anlage gem. § 24 BetrSichV "Übergangsvorschriften" zulässig. Bei einer Änderung ist eine Erlaubnis gem. §18 BetrSichV zu beantragen ...

Stand: 26.06.2015

Dialog: 24150