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Ist bei den beschriebenen Druckbehältern mit lösemittelhaltiger Reinigungsflüssigkeit eine Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung erforderlich?

nach prüfpflichtigen Änderungen und nach außergewöhnlichen Ereignissen.(§ 14 Abs. 3 BetrSichV) Wurden an den Druckbehälter(anlagen) Änderungen vorgenommen, die den sichereren Betrieb beeinflussen (dies gilt auch für Instandsetzungsmassnahmen), sind vor der Verwendung Prüfungen durch eine befähigte Person notwendig. Das Gleiche gilt nach außergewöhnlichen Ereignissen wie Unfälle, längere Zeit der Nichtverwendung ...

Stand: 07.03.2017

Dialog: 28729

Dürfen 2 mal 33 kg Propangasflaschen zur Beheizung eines Campingzeltes als Verkaufsfläche betrieben werden?

Um den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten, in Verkaufsfahrzeugen oder -zelten u. ä. zu gewährleisten, sind vom Betreiber die einschlägigen rechtlichen Vorgaben und Regeln der Technik zu beachten. Maßgeblich sind hierbei die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die DGUV Vorschrift 79 „Verwendung von Flüssiggas“, die DGUV Arbeits-Sicherheits-Information ASI ...

Stand: 03.02.2021

Dialog: 9781