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Fallen Sauerstoff und Pressluft unter den Punkt 4.4.2, Abs.5 der TRGS 745?

und ist auch nicht erforderlich, Nr. 4.4.2(5) für Räume unter Erdgleiche anzuwenden, in denen ortsbewegliche Druckbehälter für Pressluft (Druckluft) oder Sauerstoff bereitgehalten und entleert werden. Nr. 4.4.1(2) Nr. 2 erlaubt es grundsätzlich, ortsbewegliche Druckbehälter, die diese Gase enthalten, in Räumen unter Erdgleiche bereitzuhalten und zu entleeren. Damit sind die diesbezügliche Maßnahmen der Nr. 4.4.2(5 ...

Stand: 02.02.2018

Dialog: 42185

Dürfen metallische IBC bis 2.500 l einer Druckprüfung mit Druckluft unterzogen werden?

Unabhängig von der Gefahrgut-Klassifizierung werden die Bau- und Prüfvorschriften für Großpackmittel (IBC) im Kapitel 6.5 des ADR aufgeführt. Im Abschnitt 6.5.6.7.3 des ADR wird das Prüfverfahren und der Prüfdruck für die Dichtheitsprüfung bei IBC beschrieben. Zum Aufbau des Überdruckes wird Luft verwendet. Das Prüfverfahren für die hydraulische Innendruckprüfung der IBC wird im Abschnitt 6.5.6.8. ...

Stand: 21.04.2017

Dialog: 6726

In welchen Prüfzyklen und in welchem Prüfumfang ist der Druckluftkessel einer Druckluftanlage zu prüfen?

werden, es sei denn, dass in den genannten Anhängen etwas anderes bestimmt ist.Es wird hier von einem nicht beheizten Druckgerät i. S. d. RL 2014/68/EU für Druckluft ausgegangen. Der Behälter verfügt über ein Volumen von 270 l und wird mit einem maximal zulässigen Druck von 11 Bar betrieben. Das Druckinhaltsprodukt beträgt somit 2700 Bar x Liter.Es gilt Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.6, 5.8 und 6 Tabelle 4, daraus ...

Stand: 08.04.2022

Dialog: 43234