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Ist eine Kennzeichnung "Warnung vor Gasflaschen" für Räume, in denen Druckgasflaschen aufgestellt sind, auch nach weiteren Vorschriften oder Regeln gefordert?

 nur die TRBS 3145/TRGS 745 - Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren (Kap. 4.4.2) sowie die DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" (bisher BGR/GUV-R 108, Anhang 1 Nr. 1) bekannt, die eine Kennzeichnung mit dem Warnzeichen W029 „Warnung vor Gasflaschen“ explizit fordert. ...

Stand: 06.01.2017

Dialog: 11724

Stellt die Verlegung einer Flüssiggastankstelle auf einem Betriebsgrundstück an eine andere Stelle eine erlaubnisbedürftige Änderung dar?

. von einer Erlaubnis abgesehen werden. Dies sollte aber in jedem Fall in Absprache zwischen dem Betreiber und der Aufsichtsbehörde (in NRW: der Bezirksregierung) geklärt werden. ...

Stand: 22.05.2019

Dialog: 4807