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Ist gemäß REACH-Verordnung Artikel 33(1) die Angabe von Untererzeugnissen erforderlich, die den SVHC-Stoff enthalten?

Die REACH-Verordnung trifft in Artikel 33 Absatz 1 keine konkreten Angaben darüber, wie die Informationen über einen Stoff der sog. "Kandidatenliste", der in einem Erzeugnis in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthalten ist, dem Abnehmer des Erzeugnisses zur Verfügung gestellt werden müssen. Mindestens ist jedoch der Name dieses Stoffes anzugeben.Durch ein Urteil des Europä ...

Stand: 11.09.2020

Dialog: 43281

Greift die REACH-Verordnung, wenn ein Erzeugnis Mietern überlassen wird, von diesen verunreinigt zurück kommt, gereinigt und aufgearbeitet wird und dann erneut im Mehrwegsystem an einen anderen Kunden zurück geht?

Unter REACH-Aspekten stellt der hier skizzierte Umgang mit den Erzeugnissen lediglich einen Gebrauch unter nachgeschalteten Anwendern dar.1. Annahme: die Erzeugnisse als solche enthalten keine Stoffe, die zur Freisetzung bestimmt sind (Art. 7 Abs. 1 REACH-Verordnung), und sie enthalten auch keine „SVHC-Stoffe“ (Art. 7 Abs. 2). Insofern entfallen etwaige Registrierungs- oder Mitteilungspflichten ...

Stand: 05.04.2018

Dialog: 42202