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Muss der Anlagenhersteller die in der Anlage produzierten Stoffe registrieren oder der Käufer der Anlage?

bei der Behörde einzureichen. Nach dem OSOR-Prinzip (= "one substance, one registration") besteht allerdings die grundsätzliche Pflicht, dass große, mittlere und kleine Hersteller den gleichen Stoff gemeinsam anmelden. Ihre Kunden sollten daher die in Rede stehenden Stoffe (Cl2, ClO2 und O3) unter REACH zuerst einmal vorregistrieren lassen. Vorregistrierungen, genauer gesagt nachträgliche Vorregistrierungen ...

Stand: 05.08.2016

Dialog: 5629

Bin ich ein "Inverkehrbringer" im Sinne von Art. 3 Nr. 12 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, wenn ich im Rahmen eines Werk- oder Dienstleistungsvertrages handelsübliche Gefahrstoffe aus meinem Vorrat kostenlos für die beauftragte Arbeit zur Verfügung stelle?

Das Inverkehrbringen im Sinne von Artikel 3 Nummer 12 der REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) beinhaltet die "entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte". D.h., auch eine unentgeltliche, also kostenfreie Abgabe von gefährlichen Stoffen und Gemischen an Dritte ist als Inverkehrbringen zu werten.In der vorliegenden Fragestellung wäre der Abgebende im Sinne ...

Stand: 04.10.2023

Dialog: 43810