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Rechercheergebnisse

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Wie verhalten wir uns zum jetzigen Zeitpunkt gegenüber Anfragen unserer Lieferanten oder Kunden zur Registrierung von Stoffen und Zubereitungen?

Um sich auf REACH gut vorbereiten zu können und seine zukünftigen Pflichten unter REACH zu erkennen, ist für jeden Akteur in der Lieferkette die Weitergabe von Informationen sehr wichtig. Insbesondere Angaben zur Verwendung des Stoffes und zur Menge sind für die Planung und Vorbereitung hilfreich. Eine Verpflichtung zur Weitergabe von Informationen gibt es aber zur Zeit nicht. Entsprechend ...

Stand: 19.07.2016

Dialog: 4893

Bin ich ein "Inverkehrbringer" im Sinne von Art. 3 Nr. 12 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, wenn ich im Rahmen eines Werk- oder Dienstleistungsvertrages handelsübliche Gefahrstoffe aus meinem Vorrat kostenlos für die beauftragte Arbeit zur Verfügung stelle?

Das Inverkehrbringen im Sinne von Artikel 3 Nummer 12 der REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) beinhaltet die "entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte". D.h., auch eine unentgeltliche, also kostenfreie Abgabe von gefährlichen Stoffen und Gemischen an Dritte ist als Inverkehrbringen zu werten.In der vorliegenden Fragestellung wäre der Abgebende im Sinne ...

Stand: 04.10.2023

Dialog: 43810