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Darf die Verwendung eines Gemisches von den zugelassenen Verwendungen eines enthaltenen zulassungspflichtigen Stoffs (>0,1%) abweichen?

Die Antwort zu Ihrer Frage finden Sie in der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006):"Artikel 56 Allgemeine Bestimmungen(1) Ein Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender darf einen Stoff, der in Anhang XIV aufgenommen wurde, nicht zur Verwendung in Verkehr bringen und nicht selbst verwenden, es sei denn,(...)  die Verwendung(en) dieses Stoffes als solchem oder in einem Gemisch ...

Stand: 14.09.2023

Dialog: 43807

Was ist mit Zwischenprodukt im Sinne von REACH gemeint?

– unterliegen standortinterne isolierte Zwischenprodukte und transportierte isolierte Zwischenprodukte zwar der REACH-Verordnung, sind jedoch ausgenommen von Titel II, Kapitel 1 (Registrierung von Stoffen – Allgemeine Registrierungspflicht und Informationsanforderungen) mit Ausnahme von Artikel 8 (Alleinvertretung eines nicht in der EU ansässigen Herstellers) und 9 (Ausnahme von Registrierungspflicht ...

Stand: 15.06.2016

Dialog: 4689