Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Was ist, wenn man mit einem Produkt erst auf Grund erhöhter Absatzzahlen plötzlich unter die REACH-Verordnung fällt?

die Mengenschwellen überschritten sind) muss registrieren. Der nachgeschaltete Anwender hat nicht die Möglichkeit zu registrieren. Sollte erst nach Ablauf der Vorregistrierungsfrist die Mengenschwelle von 1 t/a überschritten werden, gibt es die Möglichkeit, den Stoff nachträglich vorzuregistrieren (Art. 28 Abs. 6). Diese nachträgliche Vorregistrierung muss spätestens 6 Monate nach Überschreiten der Mengenschwelle ...

Stand: 22.06.2016

Dialog: 4827

Welche Schritte müssen im Rahmen von REACH unternommen werden, um Reineisen (Reinheit >99 %) importieren zu können ?

des (Mit-)Registrierungsdossiers im IUCLID-Format (kann auch online geschehen).6.      Einreichung bei der ECHA, Zahlung der Registrierungsgebühr.7.      Erhalt der Registriernummer, die zum Import der registrierten Menge berechtigt.Die Registrierung muss vor dem ersten Import (von mehr als 1 t) abgeschlossen sein. Die Kommunikation mit der ECHA erfolgt in Englisch; daher sind hier die jeweiligen Stichworte in Klammern ...

Stand: 13.11.2020

Dialog: 43334