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In welchen Zeitabständen nach der Erstuntersuchung muss die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens den Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen angeboten werden?

Bei der Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten handelt es sich um eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den betreffenden Beschäftigten anzubieten hat (Angebotsvorsorge). Die Konkretisierungen dazu ergeben sich aus Teil 4 Absatz 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV.In der AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Ve ...

Stand: 17.03.2025

Dialog: 13932

Müssen volljährige Ferienarbeiter (Schüler) oder Studenten wie normale Arbeitnehmer eine Vorsorgeuntersuchung vorweisen?

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV gilt für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG (§ 1 Abs.2 ArbMedVV). Da die ArbMedVV keinen eigenständigen Beschäftigtenbegriff enthält, gilt sie für alle Beschäftigten im Sinne des § 2 Abs.2 ArbSchG. Danach sind Beschäftigte:Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,die zu ihrer Berufsbildung Be ...

Stand: 19.07.2022

Dialog: 22890