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In welchen Zeitabständen nach der Erstuntersuchung muss die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens den Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen angeboten werden?

Monaten nach der Erstvorsorge, jede weitere Vorsorge innerhalb von 36 Monaten nach der vorangegangenen Vorsorge angeboten werden.Darüber hinaus können vorzeitige Nachuntersuchungen nach ärztlichem Ermessen im Einzelfall oder auf Wunsch der Beschäftigten durchgeführt werden, wenn diese einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Tätigkeit am Bildschirmarbeitsplatz und auftretenden Beschwerden ...

Stand: 17.03.2025

Dialog: 13932

Ist beim Tragen einer Halbmaske (EN 140) mit Partikelfilter P2 (EN 143) für max. 2 Stunden/Tag, eine arbeitsmedizinische Vorsorge notwendig?

und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. In der AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung / das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" finden sich unter dem Punkt 3 Konkretisierungen für den Begriff "regelmäßig".Dort ist u. a. Folgendes nachzulesen:"(...)(3) Jede weitere Vorsorge einschließlich nachgehender Vorsorge muss spätestens 36 Monate nach der vorangegangen Vorsorge veranlasst bzw ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 42362

Innerhalb welcher Frist müssen wir Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern eine erneute Angebotsvorsorge anbieten?

klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen spätestens 24 Monate,c) bei allen nicht in Buchstabe a oder b genannten Vorsorgeanlässen spätestens zwölf Monate nach Aufnahme der Tätigkeit veranlasst bzw. angeboten werden.(3) Jede weitere Vorsorge einschließlich nachgehender Vorsorge muss spätestens 36 Monate nach der vorangegangen Vorsorge veranlasst bzw. angeboten werden.(4) Die in Absatz 1 bis 3 ...

Stand: 10.09.2019

Dialog: 42835

Wie lang muss bei abgelehnter Angebotsvorsorge die Frist zur Wiedervorstellung formuliert werden?

einschließlich nachgehender Vorsorge muss spätestens 36 Monate nach der vorangegangen Vorsorge veranlasst bzw. angeboten werden....(9) Hat der oder die Beschäftigte die Angebotsvorsorge ausgeschlagen, gilt für die nächste Vorsorge die Maximalfrist, sofern in der Gefährdungsbeurteilung nach Absatz 5 generell keine kürzere Frist festgelegt worden ist. Führt der oder die Beschäftigte Tätigkeiten aus, die mehrere ...

Stand: 29.01.2021

Dialog: 43135