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Darf bei einem neu eingestellten Mitarbeiter die gültige Infektionsschutzvorsorge des vorherigen Arbeitgebers betriebsärztlich übernommen werden?

kann die Information über die Infektionsschutzvorsorge nur vom Arbeitnehmer selbst übermittelt werden.Die Pflichten des mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragten Arztes oder der Ärztin finden sich im § 6 ArbMedVV:"Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge hat der Arzt oder die Ärztin die Vorschriften dieser Verordnung einschließlich des Anhangs zu beachten und die dem Stand der Arbeitsmedizin entsprechenden Regeln und Erkenntnisse ...

Stand: 11.09.2019

Dialog: 42823

Inwieweit trifft die Aussage zu, dass der Betriebsarzt nur noch beratende Funktion ausüben soll?

die Bestimmung von Gefahrstoffen oder deren Abbauprodukten im Blut oder Urin, das sog. „Biomonitoring“).Grundsätzlich liegen die Untersuchungsinhalte und deren Bewertung in der Verantwortung des mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragten Arztes/der Ärztin, er/sie hat deren Erfordernis zu prüfen. Der Arzt/die Ärztin klärt den Beschäftigten/die Beschäftigte zunächst über die Inhalte, den Zweck und evtl ...

Stand: 26.11.2013

Dialog: 19872

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