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Wo finde ich die konkrete Forderung zur Unterweisung der Beschäftigten in Bezug auf kraftbetätigte Tore?

Eine konkrete Forderung wird in den Arbeitsschutzvorschriften nicht genannt.Die kraftbetätigten Tore fallen in den Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. In § 6 ist folgendes zur Unterweisung der Beschäftigten nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 04.12.2018

Dialog: 42508

Wenn der Subunternehmer offensichtlich nicht die nötige Sorgfaltspflicht durchsetzt, ist dann auch der Auftraggeber veranwortlich?

genannten Arbeitgeberpflichten obliegen grundsätzlich den unter § 13 Abs. 1 ArbSchG genannten Personen.Zu 1. In dem gemieteten Gebäude ist im Regelfall der Vermieter für die Einhaltung der Vorschriften, für die im Mietvertrag eingeschlossenen Gegenstände zuständig (z.B. Tore, Beleuchtung, Aufzüge). Auf seinem Grundstück ist er Garant für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere ...

Stand: 10.03.2021

Dialog: 6599