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Wer muss die Nutzung bei der BG anzeigen, wenn das Personeneaufnahmemittel von der Kranfirma und der Mitarbeiter im Korb von einer anderen Firma gestellt wird?

Sicherheitsmaßnahmen sind die in der BG-Regel "Hochziehbare Personenaufnahmemittel" (BGR 159, bisherige ZH 1/461) genannten Bestimmungen." In der DGUV Regel 101-005 "Hochziehbare Personenaufnahmemittel" (bisher BGR 128) befindet sich in der Nummer 5 "Betrieb" in der Nummer 1.1.1 "Inbetriebnahme" ebenfalls die Zweiwochenfrist: "Der Unternehmer hat die erste Inbetriebnahme des hochziehbaren Personenaufnahmemittels ...

Stand: 15.03.2017

Dialog: 28447

Darf ein Abwasserschacht, der keine Steigeisen, -bügel oder ähnliches hat, nur mit einer Sicherung gegen Absturz begangen werden?

Anlagen". In den genannten Regelwerken wird für den beschriebenen Fall als Schutzmaßnahme gegen Absturz beispielhaft der Einsatz eines Höhensicherungsgerätes mit integrierter Rettungshubeinrichtung und Dreibock genannt. Auf die Informationen der DGUV Regel 101-005 „Hochziehbare Personenaufnahmemittel“ sei in diesem Zusammenhang hingewiesen. ...

Stand: 28.05.2019

Dialog: 42731