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Darf im Lebensmittel-Einzelhandel am Gründonnerstag und Ostersamstag auf Grundlage von § 14 ArbZG länger als 10 Stunden gearbeitet werden?

Nein, auch am Gründonnerstag und Ostersamstag darf nicht länger als 10 Stunden täglich gearbeitet werden. Es handelt sich hier nicht um außergewöhnliche Fälle, diese Feiertage sind bekannt, jährlich wiederkehrend und daher planbar.Es gibt keine Regelung zur Höchstgrenze der Pausenzeit. Die Pausen sollen aber der Erholung dienen und nicht der Ausdehnung der Arbeitsschicht. Eine Pause von mehr ...

Stand: 21.03.2024

Dialog: 23472

Kann von `ständiger Anwesenheit` gemäß Heimpersonalverordnung gesprochen werden, wenn die Fachkraft ihre Pause nach § 4 ArbZG nimmt?

sein. In Heimen mit pflegebedürftigen Bewohnern muß auch bei Nachtwachen mindestens eine Fachkraft ständig anwesend sein.2. Von den Anforderungen des Absatzes 1 kann mit Zustimmung der Behörde abgewichen werden, wenn dies für eine fachgerechte Betreuung der Heimbewohner erforderlich oder ausreichend ist.3. Pflegebedürftig im Sinne der Verordnung ist, wer für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden ...

Stand: 20.02.2019

Dialog: 3488