Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Gelten die Regelungen zur Arbeitszeit, wenn man aus betrieblichen Gründen zu einem Seminar geschickt wird?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt auch für die betriebliche Fortbildung, wie z.B. Seminarbesuche. Die Fahrtzeit zum Besuch des Seminars ist für den Fahrer Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, d.h. Fahrtzeit und Seminarbesuch dürfen zusammen die gemäß Arbeitszeitgesetz zulässige werktägliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG) nicht überschreiten. Dies gilt auch für die tägliche Dauer des Seminars ...

Stand: 21.02.2022

Dialog: 6158

Gelten die staatlichen Arbeitsschutzbestimmungen (wie das Arbeitsschutzgesetz) auch für ehrenamtlich tätige Personen?

für „Unternehmer“ und „Versicherte“ (weiter Geltungsbereich, § 1 der DGUV Vorschrift 1). Kinder, Schüler und Studierende während des Besuchs der Einrichtung sowie ehrenamtlich Tätige etc. werden zwar als „Versicherte“ vom Schutzbereich des Rechts der Unfallversicherung (SGB VII) erfasst, im Regelfall nicht jedoch in den Geltungsbereich des staatlichen Arbeitsschutzrechts einbezogen.Die Ermächtigungsgrundlage ...

Stand: 05.10.2023

Dialog: 42541