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Fragen zu Beschäftigten (Leiharbeitnehmer) von Zeitarbeitsunternehmen, die an Privatpersonen zur Arbeitsleistung in Privathaushalten überlassen werden.

Zu Frage 1:  Da das Arbeitsschutzgesetz nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten gilt (§ 1 Abs. 2 ArbSchG), ist die Anwendung eines modifizierten Selbstchecks, ggf. in Form eines Einsatzbegleitscheins, in dem die wichtigen Checkpunkte verzeichnet sind zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen ausreichend. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Beurteilung der Ar ...

Stand: 27.09.2018

Dialog: 42455

Fällt ein Raum unter die Laborrichtlinie, nur weil man diesen "Labor" nennt?

sind die einschlägigen Vorschriften und Regeln zu beachten. Es können im Rahmen dieser DGUV Information nur die wesentlichsten Methoden, Techniken und Verfahren berücksichtigt werden. Es wird häufig der Fall sein, dass weitere Gefährdungen – beispielsweise elektrische, mechanische oder solche durch biologische Arbeitsstoffe – beurteilt und Maßnahmen zu ihrer Abwehr getroffen werden müssen...." ...

Stand: 27.03.2019

Dialog: 42652