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Ist die Zeit von 05:30 bis 06:00 Uhr Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes?

Bei dem in der Frage genannten Zeitraum von 05:30 bis 06:00 Uhr handelt es sich nicht um Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Das ArbZG definiert die Nachtzeit als die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. (§ 2 Abs. 3 ArbZG)Nachtarbeit im Sinne des ArbZG ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. (§ 2 Abs. 4 ArbZG) ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 15176

In welchen Richtlinien wird der Arbeitsschutz auf Bau- und Montagestellen innerhalb von Raffinerieanlagen in Deutschland definiert?

Explosionsschutzdokument (GefStoffV)Wichtig ist die Vertragsgestaltung zu den relevanten Punkten (Arbeitsschutz). Folgende Fragen sollten mindestens geklärt sein (nicht abschließend):o Vertragsform, Werkvertrag oder Arbeitnehmer-Überlassung?o Beteiligung von Fachkräften (eigene/externe)?o Arbeitsschutz in der Ausschreibung berücksichtigt?o Anlagenzustand, klare Schnittstellen?o Entscheidungsbefugnis bei wem ...

Stand: 30.11.2019

Dialog: 3259