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Wie sollen sich Arbeitnehmer verhalten, wenn Arbeitszeiten nicht ordnungsgemäß erfasst werden?

. Der Arbeitgeber handelt nach § 22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG ordnungswidrig, wenn er entgegen § 16 Abs. 2 ArbZG Aufzeichnungen nicht oder nicht richtig erstellt. Der Verstoß kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Es handelt sich also auch für den Arbeitgeber nicht um einen Straftatbestand im Sinne des § 23 ArbZG. Hinweis:In Nordrhein-Westfalen können Sie sich unter der Rufnummer 0211 855 3311 von Montag bis Freitag ...

Stand: 22.03.2023

Dialog: 2333

Kann mein Arbeitgeber mir vorschreiben, wo ich meine fünfstündige Dienstzeitunterbrechung zu verbringen habe?

vom 23. September 1972, Az: 4 AZR 562/91 Eine Pausenregelung genügt dann nicht den gesetzlichen Anforderungen, wenn den Arbeitnehmern gestattet wird, Pausen zu nehmen, dies ihnen aber aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist. Das BAG hat im Urteil vom 28. Sept. 1972, Az: 5 AZR 198/72 Ruhepausen definiert als im voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit, in denen ...

Stand: 24.03.2017

Dialog: 4628

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