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Gilt in kerntechnischen Anlagen auch die Baustellenverordnung?

. Eine Ausnahme, wie z. B. die bergbaurechtliche nach § 1 Abs. 2 BaustellV, existiert für das Kernkraftwerk nicht, deswegen muss die Forderung gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 BaustellV, auf Baustellen bei den Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, einen oder mehrere Koordinatoren [i. S. von Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren (SiGeKo)] zu bestellen, erfüllt werden. Diese Forderung muss gem. § 4 BaustellV ...

Stand: 23.09.2024

Dialog: 18626

Welche Maßnahmen müssen bei arbeitstäglich mehrmaligen kurzzeitigen Tätigkeiten in einem Kühlraum getroffen werden?

(ca. +5 bis +8 °C ) ausführen, ist es unter Beachtung der Arbeitsstättenverordnung, Anhang 3.5 "Raumtemperatur" erforderlich, dass für diese Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und Maßnahmen festgelegt werden.In die Gefährdungsbeurteilung sind die Regelungen der DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500) Kapitel 2.35 "Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen" einzubeziehen ...

Stand: 04.06.2014

Dialog: 16342