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Kann ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter, nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, in seiner Genehmigung gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes (Beschäftigung in fremden Anlagen) als sonstige tätige Person weiterführen?

Der ehemaliger Mitarbeiter benötigt als Privatperson (freiberuflich) eine eigene Genehmigung gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG), da er mit seiner beratenden Tätigkeit Aufgaben selbst wahrnimmt. Somit müsste er auch gem. § 25 Abs. 3 Nr. 1 i. V. mit § 13 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG einen Strahlenschutzbeauftragen i. S. des StrlSchG bestellen oder bzw. die erforderliche ...

Stand: 23.09.2024

Dialog: 18593

Dürfen Jugendliche in einem ausgewiesenen Lärmbereich arbeiten?

Laut § 22 (1) Nr.5 des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG - dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind. Die Ausnahmetatbestände des § 22 (2) beziehen sich nur auf Tätigkeiten, die zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich sind. Somit dürfen minderjährige Aushilfen ...

Stand: 24.10.2014

Dialog: 22152