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Wie müssen Arbeitskammern in Druckluft ausgestattet sein?

Räume bzw. Arbeitskammern in Druckluft müssen nach Druckluftverordnung (DruckLV) und nach anerkannten Regeln der Technik u.a. mit Personenschleusen ausgestattet sein. Darüber hinaus müssen lt. § 17 DruckLV: ein ärztlicher Untersuchungs-/Behandlungsraum, ein Erholungsraum, ein Umkleideraum, ein Trockenraum, sanitäre Einrichtungen (insbesondere Waschräume und Toiletten) und vor allem ...

Stand: 29.01.2024

Dialog: 43886

Müssen Arbeiten in Druckluft angezeigt werden?

, ein Trockenraum, sanitäre Einrichtungen mit Waschräumen und Aborten sowie Rettungseinrichtungen zur Bergung kranker oder verletzter Personen. ...

Stand: 30.01.2024

Dialog: 43888