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Anwendung der Biostoffverordnung bei Reinigungsarbeiten in Personenzügen

Die Biostoffverordnung -BioStoffV- gilt grundsätzlich für alle Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte berufsbedingt mit biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommen können (§ 1 BioStoffV). Dementsprechend fallen die Tätigkeiten "Grobmüllbeseitigung" und "Komplettreinigung" als nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in den Anwendungsbereich der BioStoffV. Ob die Tätigkeiten an den ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 352

Wie ist die Aussage zu leicht erreichbaren Handwaschplätzen gemäß TRBA 250 Punkt 4.1.1 im Krankenhaus zu verstehen?

Gefährdungsbeurteilung (GBU) festzuhalten, welche Tätigkeiten genau in welchen Räumen durchgeführt werden und wo es dabei zu einer Gefährdung durch Biostoffe oder Gefahrstoffe kommen kann. Wird eine mögliche Gefährdung gesehen, so sind die (Mindest)schutzmaßnahmen (u. a. der TRBA 250 Nummer 4.1) umzusetzen und einzuhalten.An dieser Stelle ist es wichtig, nicht zu verallgemeinern, sondern den konkreten Arbeitsplatz ...

Stand: 06.11.2024

Dialog: 44034