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Handelt es sich bei Begehungen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit um Tätigkeiten mit Biostoffen, für die die Vorgaben der Biostoffverordnung gelten

Die Begehung der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in der Regel keine Tätigkeit mit Biostoffen (vgl. § 2 Absatz 7 BioStoffV).Allerdings regelt die Biostoffverordnung (BioStoffV) gemäß § 1 zugleich auch Maßnahmen zum Schutz von1.      Beschäftigten in Arbeitsbereichen, in denen diese durch Tätigkeiten mit Biostoffen gefährdet werden können, ohne selbst diese Tätigkeiten auszuüben sowie2 ...

Stand: 28.04.2026

Dialog: 44210

Sehe ich es richtig, dass eine Kontrolle der Mülltonnen durch Durchsuchen vor Ort somit nicht möglich ist, ohne gegen die Vorgaben der BiostoffV und der zugehörigen Technischen Regel zu verstoßen?

an die Fachkunde nach Biostoffverordnung“. Aufgrund der komplexen Gefährdungssituation hat der Arbeitgeber für eine fachkundige Durchführung der Gefährdungsbeurteilung arbeitsmedizinischen Sachverstand einzubeziehen (vgl. AMR 3.2 [6]). Der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplatzes zu ermöglichen.Neben ...

Stand: 20.07.2021

Dialog: 43565