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Wie soll die Forderung, ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in einem Betrieb umgesetzt werden, in dem mehrere Fremdfirmen tätig sind?

an die Zusammenarbeit verschiedener Firmen regelt § 15 GefStoffV „Zusammenarbeit verschiedener Firmen“. Die tatsächliche Umsetzung der dort geforderten Zusammenarbeit regelt jeder Arbeitgeber für seinen Betrieb in eigener Verantwortlichkeit. Wichtig ist dabei, dass der Arbeitgeber, welcher Fremdfirmen beauftragt bzw. auf dessen Betriebsgelände andere Firmen tätig werden, in seiner Funktion als „Hausherrin ...

Stand: 15.04.2021

Dialog: 20555

Müssen Gefahrstoffschränke abschließbar sein?

von Besuchern bei einem Ansprechpartner des Betriebes,d) Unterweisung von Besuchern und Fremdfirmen in den wesentlichen Belangen des sicheren Verhaltens in einem Industriepark (Anmeldeverhalten im Betrieb, Befolgen der Anweisungen des Betriebspersonals, Beachten von Absperrungen, wesentliche Gefahren, Alarmordnung, etc.),e) auftrags-/tätigkeitsbezogene, ggf. auch gefahrstoffrechtliche Unterweisung ...

Stand: 08.10.2026

Dialog: 26121