Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Welche Anforderungen gelten für die Aufbewahrung kleiner Mengen pyrotechnischer Gegenstände für Kraftfahrzeuge (Airbag/Gurtstraffer etc.) außerhalb eines Lagerraums im Arbeitsraum?

zu geben. Bei der Aufbewahrung darf die Temperatur der Explosivstoffe in den Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten 75 °C (z. B. durch Sonneneinstrahlung oder durch Heizkörper) nicht überschreiten. Im Arbeitsraum darf nicht geraucht werden, und es darf kein offenes Licht oder Feuer verwendet werden. Die Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten dürfen nur in Versandverpackungen aufbewahrt werden. Das Behältnis (z ...

Stand: 23.01.2024

Dialog: 43870

Muss eine behördliche Anzeige erfolgen, wenn pyrotechnische Fahrzeugbauteile durch Auslösung in eingebautem Zustand unschädlich gemacht werden?

Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten zählen zu den sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P 1. Sie werden vom Geltungsbereich des Sprengstoffgesetzes - SprengG - erfasst. Diese Bauteile enthalten explosionsgefährliche Stoffe, welche bei unsachgemäßer oder nicht bestimmungsgemäßer Handhabung ein hohes Gefährdungspotential in sich bergen.Als Umgang nach dem Sprengstoffgesetz ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 20202