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Verkauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern - welche Behörden sind zuständig?

Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die den Verkauf von Feuerwerkskörpern betreffen, wird von den örtlich zuständigen Arbeitsschutzbehörden (in NRW die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) überwacht. Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig. ...

Stand: 18.12.2018

Dialog: 1109

Was muß vor dem erstmaligen Verkauf von Silvesterfeuerwerk beachtet werden?

. Eine Anzeige genügt für die gesamte Dauer des Vertriebs, muss also nicht jährlich wiederholt werden. Dagegen sind Veränderungen in der Leitung der Betriebsstätte sowie die Beendigung des Vertriebs unverzüglich mitzuteilen. Ein Vordruck zur Anzeige nach § 14 SprengG wird beispielsweise hier angeboten.2. Eine Anzeigebestätigung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber in der Regel erfolgen ...

Stand: 24.03.2025

Dialog: 2283