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Ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Landschaftsschutzgebieten, im Wald, auf Weiden mit Tieren usw. gestattet?

Beim Abbrennen eines Feuerwerkkörpers ist grundsätzlich die BAM-Zulassung und die Gebrauchsanweisung des Feuerwerkskörpers zu beachten. Auf Grund der BAM-Zulassung und/oder der Gebrauchsanweisung dürfen bestimmte Feuerwerkskörper nur im Freien abgebrannt werden. Außerdem ist zu beachten, dass gemäß § 23 Abs.1 der 1.SprengV Feuerwerkskörper nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern ...

Stand: 30.12.2024

Dialog: 2952

Wo dürfen Feuerwerkskörper abgebrannt werden? Gibt es Verbote?

weitere Verbote erlassen (§§ 23; 24 der 1. SprengV). ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 1108