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Wie sollten sich Beschäftigte verhalten, wenn Sie mit Radladern arbeiten sollen, an denen sie nicht eingewiesen sind?

sind, dass Versicherte/Beschäftigte durch Abrutschen von Massen nicht gefährdet werden können. Dabei sind alle Einflüsse, welche die Standfestigkeit des Materials beeinträchtigen können, zu berücksichtigen.Näheres dazu ist der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 29 zu entnehmen.2. ZusammenarbeitDas ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung (§§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz ...

Stand: 25.04.2019

Dialog: 16471

Seeschifffahrt, Container, Hafen, Laschen, Ladungssicherung, Besatzung, Kollisionen

Im Hamburger Hafen werden zu etwa 90 % Schiffe fremder Flaggen abgefertigt. Während der Liegezeit gelten einheitliche nationale Arbeitsschutzvorschriften - auch für Schiffe fremder Flagge und deren Besatzungsmitglieder, u.a. das Arbeitsschutzgesetz. Auf See, d.h. auch beim Aufsuchen und Verlassen des Lade- oder Löschplatzes, findet das Schiffssicherheitsgesetz (SchSG) auch für Schiffe fremder Flag ...

Stand: 10.05.2019

Dialog: 2667

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