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Kennzeichnung von Versandstücken beim Wechsel von Seetranport zu Landtransport (IMDG vs. ADR)

Bei der Beförderung gefährlicher Güter, die in verschiedenen Verkehrsträgern erfolgt, wird der Sachverhalt für den Straßentransport nach dem Unterabschnitt 1.1.4.2 des ADR betrachtet. Versandstücke, Container, ortsbewegliche Tanks und Tankcontainer, die den Vorschriften für Verpackung, Zusammenpackung, Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken oder Anbringen von Großzetteln (Placards ...

Stand: 20.08.2014

Dialog: 8437

Auf unserem Standort soll ein fest installiertes Enteisungsgerüst für LKW aufgestellt werden. Gibt eine Vorschrift die Länge vom Gerüst vor?

sind. 4.9.3 Werden wiederkehrende Arbeiten durchgeführt, müssen Einrichtungen ständig vorhanden sein, von denen aus ein sicheres Arbeiten möglich ist. Wiederkehrend sind z.B. Arbeiten, die sich aus festgelegten Wartungsintervallen ergeben. Ständig vorhandene Einrichtungen sind z.B. ortsbewegliche oder ortsfeste Arbeitsbühnen. 4.9.4 Die Länge der Arbeitsbühnen für wiederkehrende Arbeiten muss mindestens ...

Stand: 23.02.2015

Dialog: 23181

Haben wir als Empfänger von Gefahrgut die Pflicht, den Spediteur bzw. den Fahrer hinsichtlich Befähigung (ADR-Schein) und Zustand sowie Ausrüstungsmaterial gem. ADR zu überpüfen?

sowie gegebenenfalls der (die) Container, Schüttgut-Container, MEGC, Tankcontainer oder ortsbewegliche(n) Tank(s) (insbesondere hinsichtlich der Sicherheit, der Sicherung, der Sauberkeit und der ordnungsgemäßen Funktion der bei der Be- und Entladung verwendeten Ausrüstung) den Rechtsvorschriften genügen.[...]7.5.1.3 Sofern im ADR nichts anderes festgelegt ist, darf eine Entladung nicht erfolgen ...

Stand: 25.06.2025

Dialog: 42511