Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Muss beim Transport von kritisch defekten Lithium-Ionen-Batterien (LIB) im Beförderungspapier der Zusatz "Beförderung nach Sondervorschrift 677, Beförderungskategorie 0" eingetragen werden oder "Beförderung nach Sondervorschrift 376, Beförderungskategorie 0"?

Gase oder Dämpfe neigen, sind der Beförderungskategorie 0 zuzuordnen. Im Beförderungspapier ist die Angabe «BEFÖRDERUNG NACH SONDERVORSCHRIFT 376» durch die Angabe «BEFÖRDERUNGSKATEGORIE 0» zu ergänzen."Dementsprechend ist im Beförderungspapier "Beförderung nach Sondervorschrift 376, Beförderungskategorie 0" einzutragen.Auf die DGUV Information 205-014 - Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen ...

Stand: 30.07.2025

Dialog: 44141

Wo ist die Kennzeichnung von Ladestationen für Flurförderzeuge regelt?

"Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". In Punkt 4 Absatz 3 und 4 ist folgendes nachzulesen:"(3) Die Kennzeichnungsarten (z. B. Leuchtzeichen, Handzeichen, Sicherheitszeichen) sind entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auszuwählen.(4) Für ständige Verbote, Warnungen, Gebote und sonstige sicherheitsrelevante Hinweise (z. B. Rettung, Brandschutz) sind Sicherheitszeichen insbesondere entsprechend ...

Stand: 13.08.2018

Dialog: 42349