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Gibt es die Möglichkeit, dass ein und dasselbe Produkt je nach Einsatz beim Kunden einmal per Definition eine auswechselbare Ausrüstung (mit CE) und einmal etwas anderes (ohne CE) ist?

Da in der Fragestellung eindeutig definiert wurde, dass das zu verkaufende Produkt als auswechselbare Ausrüstung anzusehen ist, sind die Verantwortlichkeiten der jeweiligen Akteure besonders wichtig:1. Pflichten als Hersteller einer auswechselbare AusrüstungWenn das hergestellte Produkt der Definition „auswechselbare Ausrüstung“ entspricht, dann ist die 9. ProdSV bzw. die RL 2006/42/EG eindeutig u ...

Stand: 08.02.2022

Dialog: 43634

Ergeben sich die sicherheitstechnischen Anforderungen an Energieanlagen ausschließlich aus dem Energiewirtschaftsgesetz, so dass ProdSG, 9. ProdSV usw. nicht anwendbar sind?

BetrSichV, da diese überwachungsbedürftige. Anlage bleiben (z. B. Gaswarnanlagen für entzündbare Gefahrstoffe zur Konzentrationsüberwachung als primäre Schutzmaßnahme des Ex-Schutzes.)*) ACHTUNG: Seit August 2021 gilt das neue Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) Der ehemalige Karol überwachungsbedürftiger Anlagen aus § 2 Nr. 30 ProdSG gilt übergangsweise nach § 34 ÜAnlG bis auf weiteres ...

Stand: 15.09.2021

Dialog: 20383

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