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Fragen zur Ausstellung von Maschinen auf Messen.

ist, dann wäre vorstellbar, dass es sich um kein Ausstellen im Sinne des ProdSG handelt. Zur eindeutigen Klarstellung für Besucher ist jedoch auch hier eine entsprechende Kennzeichnung hilfreich.Zur Einhaltung von § 3 Abs. 5 ProdSG könnten die Formulierungen des Gesetzgebers komplett übernommen werden, z. B.:„Dieses Produkt entspricht in der hier gezeigten Ausführung nicht den gesetzlichen Bestimmungen ...

Stand: 18.04.2016

Dialog: 26406

Welche Erstzmaßnahmen sind in Industriemuseen zu treffen, um Beschäftigte und Besucher vor den Gefahren der zu Vorführungszwecken betriebenen Maschinen zu schützen?

für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützt. Bezüglich des Schutzes von Besuchern vor Gefahren durch Vorführungen im Museumsbetrieb wird auf folgendes verwiesen: Verkehrssicherungspflicht: Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet die Pflicht des Arbeitgebers, eine in seinem Verantwortungsbereich geschaffene Gefahrenquelle soweit zu beseitigen oder zu mindestens die erforderlichen Schutzmaßnahmen ...

Stand: 13.02.2013

Dialog: 17915