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Hat für bereits bestellte Sicherheitsbeauftragte eine neue Bestellung zu erfolgen, wenn sich der Arbeits- und Zuständigkeitsbereich gegenüber der ursprünglichen Bestellung ändert?

Die Vorschriften fordern lediglich, dass Sicherheitsbeauftragte schriftlich bestellt werden müssen (siehe § 20 Sicherheitsbeauftragte der DGUV Vorschrift 1). Ein Muster für die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten finden Sie in der DGUV Regel 100-001. Unserer Einschätzung nach spricht nichts dagegen, die Bestellung um einen Vermerk zu ergänzen, indem erläutert wird, in welchem Bereich der Mita ...

Stand: 08.09.2021

Dialog: 18124

Ist es nötig, einen "fertigen" Sicherheitsbeauftragten auch weiterhin, gem. ArbSchG § 12 zu unterweisen?

Ja, der Sicherheitsbeauftragte ist auch nach § 12 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- zu unterweisen. Die Unterweisung nach § 12 (1) ArbSchG umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Eine externe Schulung erfüllt diese Anforderungen nicht. Analoge Forderungen zu § 12 ArbSchG ergeben sich aus § 4 DGUV Vorschrift 1 ( ...

Stand: 08.12.2014

Dialog: 21119

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