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Ergebnisse 21 bis 22 von 22 Treffern

Besteht die Möglichkeit an einem Kiosk Feuerwerk zu verkaufen?

Nein, der Verkauf aus einem Kiosk heraus ist verboten. Über das entsprechende Verbot informiert auch die von dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichte Broschüre "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel.".Wir empfehlen, die weiteren Informationen des Flyers zu nutzen und für eine individuelle Beratung ggf. direkten Kon ...

Stand: 18.12.2018

Dialog: 10017

Verkauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern - welche Behörden sind zuständig?

Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die den Verkauf von Feuerwerkskörpern betreffen, wird von den örtlich zuständigen Arbeitsschutzbehörden (in NRW die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) überwacht. Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig. ...

Stand: 18.12.2018

Dialog: 1109

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