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Kann der Arbeitgeber ihm obliegende Aufgaben nach dem Mutterschutzgesetz eigenverantwortlich auf die Sicherheitsfachkraft oder den Betriebsarzt übertragen?

der Prävention":"Der Unternehmer kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich und Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen"Nähere Erläuterungen zum § 13 ...

Stand: 30.05.2018

Dialog: 42311

Wer muss die Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz durchführen?

und Unterstützung des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit nutzen, die Verantwortung hingegen verbleibt bei ihm selbst. Mit der Haftung und Verantwortung der (externen) Fachkraft für Arbeitssicherheit befasst sich ein Artikel von RA Matthias Klagge in der Zeitschrift "Sicherheitsingenieur", Heft 09/2015. Weitere Informationen zum Mutterschutz finden Sie u.a. unter https://www.mags.nrw ...

Stand: 04.09.2024

Dialog: 7096