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Müssen Frauen grundsätzlich präventiv zum Thema Mutterschutz unterwiesen werden unabhängig davon, ob sie schwanger sind oder nicht?

. Die Information muss erfolgen, sobald der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat. Der Arbeitgeber hat die Information in geeigneter Form bekanntzugeben - beispielsweise mündlich, in einer Betriebsversammlung, schriftlich, per E-Mail, durch einen Aushang im Betrieb oder im Intranet. Die Information kann zusammen mit der arbeitsschutzrechtlichen Unterweisung (§ 12 Absatz 1 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift ...

Stand: 23.04.2025

Dialog: 44102

Wann sollte ich den neuen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren? Noch vor dem ersten Arbeitstag, oder erst ab Antritt der Arbeit?

eine Schwangere ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft in Kenntnis setzen muss.Informationen zum Mutterschutz können Sie auch hier erhalten:Mutterschutz, FAQ-Liste, der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) in HamburgLeitfaden zum Mutterschutz vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ...

Stand: 07.03.2019

Dialog: 42623