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Wie ist eine unverantwortbare Gefährdung durch Kälte und Nässe im Sinne des MuSchG konkret definiert?

mindestens den Werten in Tabelle 1 entsprechen, wobei diese Lufttemperatur während der gesamten Nutzungsdauer zu gewährleisten ist. (2) Werden die Mindestwerte nach Tabelle 1 in Arbeitsräumen auch bei Ausschöpfung der technischen Möglichkeiten nicht erreicht, ist der Schutz gegen zu niedrige Temperaturen in folgender Rangfolge durch zusätzliche -      arbeitsplatzbezogene technische Maßnahmen (z. B ...

Stand: 14.05.2018

Dialog: 42288

Gibt es eine untere Grenztemperatur, ab der werdende Mütter nicht mehr in einer Lagerhalle arbeiten dürfen?

Bereich            unter +10 bis – 5III                Kalter Bereich                       unter – 5 bis -18IV               Sehr kalter Bereich               unter – 18 bis -30V                Tiefkalter Bereich                            unter – 30Als Kälte im Sinne des § 11 Abs. 3 Ziffer 3 MuSchG können der kalte, der sehr kalte und der tiefkalte Bereich, also Temperaturen unter – 5 °C angesehen ...

Stand: 28.06.2019

Dialog: 17449